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Stein + Fliesen Zentrum Paßing GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Krefeld hat am 03. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Stein + Fliesen Zentrum Paßing GmbH angeordnet (Aktenzeichen: 500 IN 159/24). Das Unternehmen, das unter anderem auf den Handel mit Baustoffen, Fliesen, Steinprodukten sowie Baumarkt- und Gartencenterartikeln spezialisiert ist, steht vor einer ungewissen Zukunft.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Deller Weg 109, 41334 Nettetal, wird durch ihren Geschäftsführer Marcel Paßing vertreten, der selbst in der Kempener Allee 106, 47803 Krefeld, ansässig ist. Eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 20187, war das Unternehmen ein regionaler Ansprechpartner für hochwertige Baustoffe und Zubehör.

Anordnung des Insolvenzgerichts

Um das Vermögen des Unternehmens zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, mit Kanzleisitz in der Rheinort 1, 40213 Düsseldorf, bestellt. Rechtsanwalt Kleinschmidt wird die Aufgabe übernehmen, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens zu treffen.
  2. Eingeschränkte Verfügungsbefugnis
    Geschäftsführer Marcel Paßing darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der GmbH verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder nachteilige Veränderungen auftreten (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einschränkungen für Gläubiger und Schuldner
  • Drittschuldner, also Kunden oder Geschäftspartner der GmbH, dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die GmbH werden vorläufig eingestellt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  1. Einziehung von Forderungen
    Rechtsanwalt Kleinschmidt wurde ermächtigt, offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen und auf ein speziell eingerichtetes Anderkonto zu überweisen.

Unternehmenshintergrund und wirtschaftliche Bedeutung

Die Stein + Fliesen Zentrum Paßing GmbH war ein etabliertes Unternehmen im Baustoffhandel und bot sowohl Privat- als auch Geschäftskunden eine breite Palette an Baumarktprodukten und Materialien für Haus und Garten an. Besonders die Spezialisierung auf Stein- und Fliesenprodukte machte die Firma zu einem wichtigen regionalen Anbieter.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert jedoch, dass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Dies betrifft nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch seine Mitarbeiter, Geschäftspartner und die regionale Wirtschaft, die von den Dienstleistungen und Produkten der Firma profitiert hat.

Aufforderung an Geschäftspartner und Gläubiger

Alle Geschäftspartner, die Verbindlichkeiten gegenüber der Stein + Fliesen Zentrum Paßing GmbH haben, werden dringend aufgefordert, ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Einhaltung dieser Anordnung ist entscheidend, um die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten und bestehende Gläubigerforderungen zu berücksichtigen.

Ausblick und nächste Schritte

Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Kleinschmidt wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der GmbH eingehend analysieren. Auf Basis dieser Prüfung wird entschieden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Für Kunden und Geschäftspartner besteht noch Hoffnung, dass das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen stabilisiert und weitergeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Insolvenzverwalter darauf hinwirken, Gläubigeransprüche bestmöglich zu bedienen.

Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Stein + Fliesen Zentrum Paßing GmbH, die über Jahre hinweg ein wichtiger Akteur im Baustoffhandel der Region war.

Amtsgericht Krefeld – 03. Januar 2025
Aktenzeichen: 500 IN 159/24

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