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NUOVABUILD GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 2. Januar 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NUOVABUILD GmbH angeordnet. Das Bauunternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer Domenico Volpe und eingetragen im Handelsregister unter HRB 207479, sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert (Aktenzeichen: 36n IN 7880/24).

Mit Sitz in Berlin verfolgt die NUOVABUILD GmbH den Geschäftszweig des Bau- und Immobilienwesens und ist auf innovative Bauprojekte spezialisiert. Nun gilt es, die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen und eine geordnete Überprüfung der wirtschaftlichen Lage sicherzustellen.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage hat das Amtsgericht mehrere zentrale Maßnahmen angeordnet:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen gegen das Vermögen der Schuldnerin wurden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Wulsten, mit Kanzleisitz in der Leibnizstraße 22, 10625 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der NUOVABUILD GmbH.
  3. Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel ist es, das Unternehmensvermögen zu schützen und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der NUOVABUILD GmbH, sondern übernimmt vorrangig die Sicherung und den Erhalt des schuldnerischen Vermögens.

Hoffnung auf Stabilisierung und Zukunftsperspektiven

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Grundlage geschaffen, um die finanzielle Situation der NUOVABUILD GmbH zu analysieren und mögliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Ob das Unternehmen gerettet werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung des Verfahrens ab.

Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner des Bauunternehmens werden gebeten, alle zukünftigen Zahlungen und Forderungen nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln. Damit soll gewährleistet werden, dass die Abwicklung des Verfahrens ordnungsgemäß verläuft und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Rechtliche Hinweise

Das Amtsgericht Charlottenburg weist darauf hin, dass gegen den Beschluss eine sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Diese ist binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Ausblick

Die NUOVABUILD GmbH, die für innovative Bauprojekte bekannt ist, hat sich in der Branche einen Namen gemacht. Ob es dem Unternehmen gelingt, die Herausforderungen zu bewältigen und den Betrieb fortzuführen, bleibt abzuwarten. Mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Thomas Wulsten als vorläufigem Insolvenzverwalter und der engen Überwachung der Vermögenslage besteht jedoch die Möglichkeit, eine nachhaltige Lösung zu finden – sei es durch Sanierung oder geordnete Abwicklung.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 02.01.2025
Aktenzeichen: 36n IN 7880/24

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