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Mangels Masse abgelehnt: III. KHI Verwaltungs GmbH scheitert mit Insolvenzantrag

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die III. KHI Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Im Klauenfuß 3, 74172 Neckarsulm, ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gescheitert. Das Amtsgericht Heilbronn hat den Antrag am 03. Januar 2025 mangels Masse abgewiesen (Aktenzeichen: 20 IN 937/24).

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 734762, wird durch die Geschäftsführer Hannes Kesch und Volker Stammer vertreten. Die juristische Vertretung übernahmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 6, 74074 Heilbronn.

Hintergrund und Konsequenzen der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne diese Grundlage kann ein geordnetes Verfahren weder eingeleitet noch durchgeführt werden.

Für die III. KHI Verwaltungs GmbH bedeutet dies das Ende ihrer juristischen und wirtschaftlichen Existenz. Es bleibt keine Möglichkeit zur Sanierung, und auch Gläubiger können aus der Insolvenz keine Forderungen mehr geltend machen. Dies ist ein besonders drastischer Schritt, der häufig das Aus für kleinere Unternehmen oder solche in besonders schweren finanziellen Nöten darstellt.

Rechtsmittel und Fristen

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Heilbronn kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten.

Die Einlegung der Beschwerde in elektronischer Form ist ebenfalls möglich, wobei die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa die qualifizierte elektronische Signatur, eingehalten werden müssen. Details hierzu sind unter www.ejustice-bw.de einsehbar.

Blick auf das Unternehmen

Die III. KHI Verwaltungs GmbH, die ihren Sitz in Neckarsulm hat, agierte im Bereich der Verwaltung von Vermögenswerten und Beteiligungen. Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags wird sich das Unternehmen aus dem wirtschaftlichen und rechtlichen Leben verabschieden.

Der Beschluss zeigt die prekäre Lage des Unternehmens, das nicht nur zahlungsunfähig ist, sondern dessen Vermögenswerte nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies wirft auch ein Licht auf die Schwierigkeiten, denen Unternehmen in der Region mit wirtschaftlichem Druck und veränderten Marktbedingungen gegenüberstehen.

Fazit

Die Ablehnung des Insolvenzantrags markiert das endgültige Ende der III. KHI Verwaltungs GmbH. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen uneinbringlich sind, und für das Unternehmen bleibt keine Möglichkeit, durch ein Insolvenzverfahren eine geordnete Restrukturierung oder Abwicklung zu erreichen.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine frühzeitige wirtschaftliche Kontrolle und strategisches Management für Unternehmen sind, um derartige Situationen zu vermeiden.

Amtsgericht Heilbronn – 03. Januar 2025
Aktenzeichen: 20 IN 937/24

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