Aktenzeichen 1542 IN 10085/24
Das Amtsgericht München hat am 02.01.2025 im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MUUZ Bau-, Speditions- und Handelsgesellschaft mbH einen bedeutenden Beschluss gefasst. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Die MUUZ Bau-, Speditions- und Handelsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in der Unteren Grabenwiese 1 a, 85716 Unterschleißheim, und wird durch ihren Geschäftsführer Huber Moritz Xaver vertreten. Eingetragen ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 184700.
Hintergrund des Beschlusses
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist ein klarer Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin äußerst prekär ist. Ohne ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten kann ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden. Dies hat zur Folge, dass die Gläubiger ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines geregelten Verfahrens durchsetzen können. Der Beschluss markiert daher einen entscheidenden Punkt in der Entwicklung der MUUZ Bau- und Speditionsgesellschaft, die nun mit einer möglichen Liquidation und Abwicklung außerhalb eines Insolvenzverfahrens konfrontiert sein dürfte.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München können betroffene Parteien eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung stattgefunden hat – mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München (Pacellistraße 5, 80333 München) einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht.
Die Möglichkeit der Einreichung als elektronisches Dokument besteht ebenfalls, wobei strenge technische Anforderungen gelten. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Detaillierte Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten können auf der Website www.justiz.de eingesehen werden.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die Zukunft der MUUZ Bau-, Speditions- und Handelsgesellschaft mbH ungewiss. Gläubiger, die auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gehofft hatten, müssen alternative rechtliche Schritte prüfen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Für die Schuldnerin selbst könnte der Beschluss das Ende der operativen Geschäftstätigkeit bedeuten.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 02.01.2025