Aktenzeichen IN 338/24
Am 02.01.2025 hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) den Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kanzlei für wirtschaftliche Beratung und Vermittlungs-GmbH abgelehnt. Die Begründung des Beschlusses lautet, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Kanzlei für wirtschaftliche Beratung und Vermittlungs-GmbH, mit Sitz in der Füssener Straße 21, 87437 Kempten (Allgäu), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter der Nummer HRB 8181 eingetragen. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Michael Eric Preston.
Auswirkungen des Beschlusses
Die Abweisung des Insolvenzantrags wegen unzureichender Masse bedeutet, dass kein geregeltes Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Damit steht die Kanzlei ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Schuldenregulierung dar, und die Gläubiger können ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines geregelten Verfahrens geltend machen. In der Praxis ist dies häufig ein Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin besonders kritisch ist und eine Fortführung des Geschäftsbetriebs kaum noch realistisch erscheint.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien haben das Recht, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Residenzplatz 4-6, 87435 Kempten (Allgäu), eingereicht werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erfolgen. Alternativ ist es auch möglich, die Beschwerde vor jedem Amtsgericht zu Protokoll zu erklären. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Kempten eingeht.
Auch die Einreichung als elektronisches Dokument ist zulässig, allerdings nur unter Einhaltung der strengen gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Detaillierte Informationen zu den technischen Voraussetzungen der elektronischen Einreichung sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.
Fazit und Ausblick
Die Entscheidung des Amtsgerichts stellt einen weiteren Rückschlag für die Kanzlei für wirtschaftliche Beratung und Vermittlungs-GmbH dar. Ohne die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens wird es für die Gläubiger erheblich schwieriger, ihre Forderungen durchzusetzen. Für die Schuldnerin selbst könnte dies das Ende der Geschäftstätigkeit bedeuten.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) – Insolvenzgericht – 02.01.2025