Aktenzeichen 403 IN 1533/24
Das Amtsgericht Leipzig hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Eurocamp Sachsen UG (haftungsbeschränkt) am 02.01.2025 eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Eurocamp Sachsen UG, mit Sitz in der Sandstraße 18, 04860 Dreiheide, wurde durch ihren Liquidator, Herrn Jean Pierre Fischer, vertreten. Der Beschluss des Insolvenzgerichts liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht für die Beteiligten bereit.
Hintergrund des Beschlusses
Die Entscheidung, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen, deutet darauf hin, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht einmal ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit, im Rahmen eines geordneten Verfahrens die Gläubigerforderungen zu prüfen und zumindest anteilig zu befriedigen. Dieser Beschluss markiert oft den endgültigen wirtschaftlichen Zusammenbruch eines Unternehmens.
Rechtsbehelfsbelehrung
Beteiligte Parteien haben das Recht, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, nach deren Zustellung eingereicht werden.
Zustellungen können entweder per einfacher Briefpost oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt. Bei Zustellungen per Post gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt, wie aus dem Frankierungsaufdruck ersichtlich ist.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, zu erklären. Alternativ kann die Beschwerde auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden, sofern gewährleistet ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht.
Hinweise zur elektronischen Einreichung
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Hierbei müssen die Vorschriften der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) eingehalten werden. Das Dokument muss entweder:
- Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
- Von der verantwortenden Person signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation stehen auf dem Justizportal unter https://justiz.de zur Verfügung.
Ausblick
Die Entscheidung des Amtsgerichts stellt das wirtschaftliche Ende der Eurocamp Sachsen UG dar. Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen, was für sie die Durchsetzung ihrer Ansprüche erschwert. Für das Unternehmen selbst bedeutet die Abweisung des Antrags einen vollständigen Stillstand, der häufig in der endgültigen Liquidation resultiert.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – 02.01.2025