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Insolvenzantrag abgewiesen: ISM Objektgesellschaft Britz mbH bleibt zahlungsunfähig

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISM Objektgesellschaft Britz mbH entschieden, den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Der Beschluss erging am 14. November 2024 (Aktenzeichen: 36i IN 3833/23).

Die ISM Objektgesellschaft Britz mbH, ansässig in der Markgrafendamm 24, 10245 Berlin, und vertreten durch ihren Geschäftsführer Willi Krup, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 155077 eingetragen. Das Unternehmen war im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig, ist jedoch aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zahlungsunfähig und nicht mehr in der Lage, den Geschäftsbetrieb fortzuführen.

Hintergrund der Entscheidung

Das Gericht hat festgestellt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit scheitert nicht nur der Antrag des Gläubigers, sondern es entfällt auch die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung oder Sanierung der Gesellschaft. Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist in der Regel ein schwerer Schlag für Gläubiger, da sie keine Aussicht auf Rückzahlung ihrer Forderungen haben.

Konsequenzen für die Gläubiger

Die Entscheidung bedeutet, dass die ISM Objektgesellschaft Britz mbH zahlungsunfähig bleibt und ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Gläubiger, die Forderungen gegenüber dem Unternehmen haben, stehen vor der Tatsache, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um sie zu befriedigen.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse entfällt zudem die Möglichkeit einer Verwertung der Vermögensgegenstände durch einen Insolvenzverwalter. Es bleibt den Gläubigern lediglich die Option, individuelle rechtliche Schritte zu prüfen, wobei diese in der Regel wenig Erfolg versprechen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg können sowohl die Schuldnerin als auch der antragstellende Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung oder deren öffentlichen Bekanntmachung.

Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Bei elektronischen Dokumenten müssen die Vorgaben für eine qualifizierte elektronische Signatur eingehalten werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich auf der Website www.justiz.de.

Ausblick auf die Unternehmenssituation

Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags ist die ISM Objektgesellschaft Britz mbH faktisch handlungsunfähig. Die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft ist damit beendet. Auch eine Löschung im Handelsregister dürfte zeitnah erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Weiterführung des Unternehmens nicht mehr gegeben sind.

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung einer rechtzeitigen finanziellen Planung und Kontrolle, insbesondere in der Immobilienwirtschaft, die stark von Marktschwankungen und steigenden Finanzierungskosten beeinflusst wird. Für die Gläubiger bleibt die Entscheidung des Gerichts ein bitterer Rückschlag, da sie keine Möglichkeit haben, ihre Ansprüche über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 14. November 2024
Aktenzeichen: 36i IN 3833/23

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