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Insolvenzantrag der Hengstebeck Consulting UG mangels Masse abgelehnt
Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Green Market GmbH mangels Masse abgelehnt
Insolvenzantrag der Eurocamp Sachsen UG mangels Masse abgewiesen

Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Green Market GmbH mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 504 IN 184/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 02.01.2025 über den Insolvenzantrag einer Gläubigerin gegen die Green Market GmbH entschieden. Der Antrag, der am 05.09.2024 bei Gericht einging und auf den 02.05.2024 datiert war, wurde mangels Masse abgewiesen.

Die Green Market GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 98177, hat ihren Sitz in der Friedenstraße 8, 46045 Oberhausen, und wird von ihrem Geschäftsführer Joachim Sturm gesetzlich vertreten.

Hintergrund des Beschlusses

Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten für ein Insolvenzverfahren zu decken. Dies hat zur Folge, dass weder ein Verfahren eröffnet noch die Gläubigerforderungen im Rahmen eines geregelten Insolvenzprozesses bearbeitet werden können. Damit endet das Verfahren ohne weitere Maßnahmen, was sowohl für die Gläubiger als auch für die Schuldnerin erhebliche Auswirkungen haben dürfte.

Konsequenzen für die Beteiligten

Für die Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie keine Möglichkeit haben, ihre Forderungen über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen. Stattdessen müssen sie alternative rechtliche Schritte prüfen, um Ansprüche gegen die Green Market GmbH durchzusetzen.

Für die Schuldnerin, die Green Market GmbH, stellt die Abweisung des Antrags einen weiteren Rückschlag dar. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren bleibt das Unternehmen rechtlich handlungsunfähig, und die wirtschaftliche Zukunft ist ungewiss. Häufig ist dies ein Vorbote für die vollständige Einstellung der Geschäftstätigkeit oder eine Auflösung des Unternehmens.

Keine Rechtsbehelfsbelehrung angegeben

Der Beschluss des Amtsgerichts enthält keine explizite Belehrung über mögliche Rechtsmittel. In vergleichbaren Fällen besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einzulegen. Betroffene Parteien sollten sich rechtlich beraten lassen, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs zu prüfen.

Fazit und Ausblick

Die Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse verdeutlicht die schwierige wirtschaftliche Lage der Green Market GmbH. Das Fehlen ausreichender Mittel, um ein Insolvenzverfahren überhaupt zu ermöglichen, weist auf eine nahezu vollständige Überschuldung hin. Sowohl Gläubiger als auch die Unternehmensführung stehen nun vor der Herausforderung, alternative Wege zur Lösung der finanziellen Probleme zu finden.

Amtsgericht Düsseldorf, 02.01.2025

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