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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WOGRA AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren IN 6/25

Das Amtsgericht Augsburg hat am 03. Januar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WOGRA AG angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz im Hery-Park 3000, 86368 Gersthofen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 31859 eingetragen und wird durch den Vorstand Wolfgang Graßhof vertreten.

Tätigkeitsbereich der WOGRA AG

Die WOGRA AG ist ein Unternehmen mit breitem geschäftlichem Fokus, wobei genauere Angaben zu ihrem Geschäftszweig aus dem Verfahren nicht hervorgehen. Es ist davon auszugehen, dass das Unternehmen in der Vergangenheit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten stand, die letztlich zum Insolvenzantrag führten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn bestellt.

  • Adresse: Provinostraße 52, 86153 Augsburg
  • Telefon: +49(821)99980680
  • Telefax: +49(821)9998068-9
  • E-Mail: augsburg@pluta.net

Herr Stemshorn übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine wirtschaftliche Bestandsaufnahme durchzuführen, um eine geordnete Weiterführung des Verfahrens zu gewährleisten.

Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO

Das Amtsgericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen erlassen:

  1. Beschränkte Verfügungsbefugnis:
    • Die WOGRA AG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Vermeidung nachteiliger Vermögensverschiebungen.
  2. Einziehung von Außenständen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstände und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Eröffnung eines Sonderkontos:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter kann ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse eröffnen und führen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin, während die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem die wirtschaftliche Lage der WOGRA AG bewerten und prüfen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte innerhalb einer Frist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde einlegen.

  • Einreichungsort: Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses (das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich).
  • Form: Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist auch die elektronische Einreichung gemäß den gesetzlichen Vorgaben möglich.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die finanziellen Schwierigkeiten der WOGRA AG zu bewältigen. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um zu prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 6/25 geführt. Gläubiger und weitere Beteiligte werden aufgefordert, die Entwicklung des Verfahrens genau zu verfolgen und gegebenenfalls ihre Ansprüche anzumelden.

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