Aktenzeichen: 500 IN 160/24
Datum: 03.01.2025
Amtsgericht Krefeld
Eröffnung des Verfahrens
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG, mit Sitz in Lötscher Weg 50, 41334 Nettetal, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6785, hat das Amtsgericht Krefeld eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch den persönlich haftenden Gesellschafter Sven Marco Cames, wohnhaft in Josefsring 4, 41747 Viersen, vertreten.
Anordnung des Gerichts
Am 03.01.2025, um 12:34 Uhr, hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer, ansässig in Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf, bestellt. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einstellung der Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Anordnung
Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte der RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu ermöglichen.
Richter am Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen: 500 IN 160/24