Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung: E & B Rail Service GmbH – Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 46 IN 77/24
Gericht: Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht
Datum der Entscheidung: 03. Januar 2025

Das Amtsgericht Lüneburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der E & B Rail Service GmbH, mit Sitz Lerchenweg 11, 21217 Seevetal, am 03. Januar 2025 um 11:30 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und mögliche Gläubigerinteressen zu wahren.

Details zur Schuldnerin

Die E & B Rail Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 210667, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Bülbül, wohnhaft Zeidlerstraße 61, 21107 Hamburg. Das Unternehmen ist in der Schienenverkehrsbranche tätig und sieht sich offenbar wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber, die eine umfassende Prüfung der Vermögenslage erforderlich machen.

Beschlossene Maßnahmen

Das Gericht hat gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen:

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert, mit Kanzleisitz in der Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg, bestellt.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Telefon: 04131-2010-0
Telefax: 04131-2010-14
E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de

Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme wurde gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, um unrechtmäßige oder nachteilige Veränderungen am Vermögen zu verhindern.

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Antragsgegnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese verpflichtet, nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese kann sowohl von der Schuldnerin als auch von Gläubigern eingelegt werden, wenn gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens angezweifelt wird.

Frist und Einreichung:

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung.
Sie ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg, erklärt werden.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Datenschutzinformationen

Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO sowie zu den Rechten der Verfahrensbeteiligten können in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Lüneburg unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter

Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in Papierform bereitgestellt werden.

Ausblick auf das Verfahren

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marc-André Borchert, die Vermögenslage der Schuldnerin prüfen und einen Bericht erstellen, auf dessen Grundlage das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Bis dahin bleiben alle Verfügungen der Schuldnerin eingeschränkt, um die Gläubigerinteressen zu schützen.

Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht
03. Januar 2025

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzeröffnungsverfahren: Fliesen- & Natursteinwelt Knetsch UG – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung: Destra GmbH – Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet