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Vorläufige Insolvenzverwaltung der FICON Bayreuth GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 90 IN 120/24
Datum: 03.01.2025, um 10:10 Uhr
Amtsgericht Königstein im Taunus

Einleitung des Verfahrens

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FICON Bayreuth GmbH, ansässig in Oranienstraße 62, 65812 Bad Soden am Taunus, hat das Amtsgericht Königstein im Taunus die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 10405 eingetragen.

Vertretung:
Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Klaus Fickert, wohnhaft in Am Eichenbühl 18, 61476 Kronberg im Taunus.

Anordnung des Gerichts

Die vorläufige Verwaltung wurde wie folgt geregelt:

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, bestellt. Kontakt:

    • Telefon: 069/2193150
    • Fax: 069/21931599
  3. Zahlungsanweisungen an Schuldner der Antragstellerin:
    Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung stehen folgende Rechtsmittel zur Verfügung:

  1. Sofortige Beschwerde der Antragstellerin:
    Die Antragstellerin kann den Beschluss mit der sofortigen Beschwerde anfechten.
  2. Rüge der internationalen Zuständigkeit:
    Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 kann jeder Gläubiger die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen und eine sofortige Beschwerde einlegen.

Fristen und Verfahren:

  • Die Notfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses.
  • Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Königstein im Taunus (Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus) eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Erforderliche Angaben:

  • Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
  • Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
  • Umfang der Anfechtung, falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird

Hinweis:
Die Beschwerde sollte begründet werden.

Zusammenfassung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die FICON Bayreuth GmbH dient dazu, die Vermögenswerte der Antragstellerin unter gerichtlicher Kontrolle zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Königstein im Taunus
Aktenzeichen: 90 IN 120/24

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