Verfahren 3 b IN 447/24 Ft
Am 02. Januar 2025 hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein entschieden, den Vorbehalt der einstweiligen vorläufigen Sachwaltung über das Vermögen der SELO Fensterbau GmbH, Carl-Zeiss-Straße 14, 67227 Frankenthal (Pfalz), aufzuheben.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 22104, wird von seinem Geschäftsführer Dirk Eisenträger, wohnhaft in Rödersheim-Gronau, vertreten.
Sachverhalt und Beschluss:
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 hatte das Gericht aufgrund von behebbaren Beanstandungen im Eröffnungsantrag der SELO Fensterbau GmbH die vorläufige Eigenverwaltung unter Vorbehalt gestellt. Nachdem die Antragstellerin die Monierung des Gerichts, die in Ziffer 2 des Beschlusses benannt wurde, fristgerecht behoben hat, entfällt dieser Vorbehalt.
Der aktuelle Beschluss bestätigt, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eigenverwaltung nun erfüllt sind.
Beteiligte Parteien:
Antragstellerin:
SELO Fensterbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Eisenträger.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt
Kanzlei: Rechtsanwälte Schiebe & Kollegen
Adresse: Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
Sachverständiger und vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Andreas Hendriock
Adresse: Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Der Sachwalter wurde im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung bestellt, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.
Hintergrund zur vorläufigen Eigenverwaltung:
Die Eigenverwaltung (§ 270b InsO) ermöglicht es der Schuldnerin, unter Aufsicht eines Sachwalters die wirtschaftlichen Geschäfte weitgehend selbstständig fortzuführen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen die gerichtlichen Anforderungen erfüllt.
Mit der Behebung der Monierungen hat die SELO Fensterbau GmbH gezeigt, dass sie den Eröffnungsantrag korrekt nachbessern konnte, sodass der Vorbehalt durch das Gericht aufgehoben wurde.
Ausblick:
Mit der Aufhebung des Vorbehalts ist der Weg für die SELO Fensterbau GmbH frei, das Verfahren der Eigenverwaltung fortzusetzen. Dies bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, eine nachhaltige Sanierung zu erreichen und den Geschäftsbetrieb unter gerichtlicher Aufsicht fortzuführen.
Das weitere Vorgehen wird nun von der Zusammenarbeit zwischen der Schuldnerin, dem Sachwalter und den Gläubigern abhängen. Ziel ist es, eine wirtschaftliche Lösung zu finden, die sowohl das Unternehmen stabilisiert als auch die Ansprüche der Gläubiger berücksichtigt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 b IN 447/24 Ft geführt.