Aktenzeichen: 70k IN 449/24
Datum der Entscheidung: 03. Januar 2025
Gericht: Amtsgericht Köln
Das Amtsgericht Köln hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der ZSI Zertz + Scheid Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in der Hardtstraße 2 – 4, 51643 Gummersbach, weitreichende Maßnahmen angeordnet. Die Entscheidung, die um 11:44 Uhr am 03. Januar 2025 erlassen wurde, setzt erste Schritte zur Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin.
Details zum Verfahren
Die Schuldnerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 16908 eingetragen ist, wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Zertz + Scheid Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 38503. Diese wiederum wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Christian Scheid, vertreten, der ebenfalls an der Adresse Hardtstraße 2 – 4 in Gummersbach ansässig ist.
Im Rahmen des Verfahrens hat das Amtsgericht gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, ansässig in der Brückenstraße 18, 51643 Gummersbach, bestellt.
Beschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies erfolgt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und einen möglichen Schaden für die Gläubiger zu verhindern.
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Vielmehr wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Drittschuldner sind angewiesen, künftige Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziele der Anordnung
Diese Maßnahmen sollen in erster Linie sicherstellen, dass das Vermögen der ZSI Zertz + Scheid Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt wird. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Gläubiger durch unkontrollierte Vermögensverschiebungen benachteiligt werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Henning Dohrmann ist nun dafür verantwortlich, eine Übersicht über die Vermögens- und Schuldenlage der Schuldnerin zu erstellen, Zahlungen zu überwachen und mögliche Gläubigeransprüche zu sichern.
Hintergrund der Insolvenz
Die ZSI Zertz + Scheid Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, ein Unternehmen mit Sitz in Gummersbach, ist seit Jahren im Bereich der Ingenieurdienstleistungen tätig. Angesichts der aktuellen Anordnung steht jedoch fest, dass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die eine rechtliche Überprüfung der Vermögenslage notwendig machen.
Nächste Schritte im Verfahren
Das Gericht wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Eine endgültige Entscheidung darüber wird voraussichtlich in Kürze ergehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in der Zwischenzeit alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.
Amtsgericht Köln, 03. Januar 2025