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FMA verhängt Geldstrafe gegen VIVAT Investment GmbH wegen Verstößen gegen die Prospektverordnung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro gegen die VIVAT Investment GmbH verhängt. Der Grund für diese Sanktion liegt in erheblichen Verstößen gegen die Bestimmungen der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, die eine zentrale Säule des europäischen Kapitalmarktrechts darstellt.

Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens abgeschlossen. Die FMA betonte, dass der Fall dennoch von besonderer Bedeutung sei, da die Verstöße das Vertrauen in die Transparenz und Verlässlichkeit des Kapitalmarktes untergraben könnten.

Hintergrund der Sanktion

Die VIVAT Investment GmbH hat gegen mehrere wesentliche Vorschriften der Prospektverordnung verstoßen. Konkret wurden die gebilligten Sprachfassungen eines Prospekts sowie zwei Nachträge zum Prospekt entgegen den Anforderungen aus Artikel 21 Absätze 2 und 7 sowie Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung nicht mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich gemacht.

Diese Vorschriften wurden erlassen, um sicherzustellen, dass Prospekte und Nachträge für Anleger und andere Interessengruppen langfristig verfügbar bleiben. Die öffentliche Verfügbarkeit ist von zentraler Bedeutung, da sie die Nachvollziehbarkeit von Finanzdaten sowie die Vergleichbarkeit von Unternehmen über Jahre hinweg gewährleistet. Zudem wurde diese Regelung in Anlehnung an die Richtlinie 2004/109/EG formuliert, die dieselben Anforderungen für Jahres- und Halbjahresfinanzberichte vorsieht.

Rechtskräftiges Straferkenntnis

Die von der FMA verhängte Geldstrafe ist rechtskräftig. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens setzt die FMA ein klares Signal: Verstöße gegen die Transparenzvorschriften werden streng geahndet, um die Integrität und Stabilität des österreichischen Kapitalmarktes zu schützen.

Bedeutung der Sanktion

Die FMA wies darauf hin, dass die Einhaltung der Prospektverordnung nicht nur eine gesetzliche Pflicht darstellt, sondern auch ein wichtiges Element ist, um das Vertrauen von Anlegern und Investoren in den Finanzmarkt zu sichern. Die öffentliche Verfügbarkeit von Prospekten und Nachträgen ermöglicht es Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen und trägt dazu bei, den Kapitalmarkt fair und transparent zu gestalten.

Die Geldstrafe von 20.000 Euro mag auf den ersten Blick als moderat erscheinen, doch sie dient als Warnung an alle Marktteilnehmer, die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen. Nur durch die konsequente Einhaltung regulatorischer Anforderungen kann ein stabiler und verlässlicher Kapitalmarkt gewährleistet werden.

Schlussbemerkung

Die FMA bleibt ihrer Mission treu, die Integrität des österreichischen Finanzsystems zu wahren und sicherzustellen, dass sämtliche Marktteilnehmer ihrer Verantwortung gerecht werden. Anleger und Investoren sind dazu aufgerufen, wachsam zu bleiben und auf die Einhaltung regulatorischer Standards zu achten.

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