Verfahren 15 IN 309/24
Am 27. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Esslingen entschieden, die am 10. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E.U.E.R. European Used Equipment Remarketing UG (haftungsbeschränkt) aufzuheben.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Zementstraße 20, 73230 Kirchheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 757042 eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Daniel Milenkovic vertreten.
Hintergrund der Entscheidung:
Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet wurden, hatten das Ziel, eine potenzielle Gefährdung der Insolvenzmasse durch nachteilige Vermögensverschiebungen zu verhindern. Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen signalisiert das Gericht, dass die Voraussetzungen für deren Fortbestehen nicht mehr gegeben sind.
Mögliche Gründe für die Aufhebung könnten sein:
Rücknahme des Insolvenzantrags: Der Antragsteller oder die Schuldnerin selbst könnten den Insolvenzantrag zurückgenommen haben.
Klärung der wirtschaftlichen Situation: Es könnte festgestellt worden sein, dass ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht mehr vorliegt.
Unzureichende Masse: Es ist denkbar, dass festgestellt wurde, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 InsO).
Auswirkungen der Aufhebung:
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist die Verfügungsmacht über das Vermögen der Schuldnerin wieder vollständig an diese zurückgegangen. Eventuelle Restriktionen bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit sind damit aufgehoben.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass mögliche Forderungen vorerst nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Es bleibt abzuwarten, ob ein erneuter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder ob eine außergerichtliche Klärung angestrebt wird.
Bedeutung für die E.U.E.R. European Used Equipment Remarketing UG:
Die Entscheidung eröffnet der Schuldnerin die Möglichkeit, ihre wirtschaftliche Lage ohne die Einschränkungen eines Insolvenzverfahrens zu stabilisieren oder neu zu organisieren. Sollte die Schuldnerin jedoch weiterhin zahlungsunfähig oder überschuldet sein, könnte es zu einem neuen Insolvenzantrag kommen.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 15 IN 309/24 geführt und wird möglicherweise weitere Entwicklungen nach sich ziehen. Gläubiger und andere Beteiligte sollten die Situation weiterhin beobachten und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.