Insolvenzverfahren der S & S Scheftner GmbH
Am 30. Dezember 2024 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Mainz im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der S & S Scheftner GmbH, Dekan-Laist-Straße 52, 55129 Mainz, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 3378, wird durch ihren Geschäftsführer Adrian Jossek vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, bestellt.
- Telefon: 06131/3337960
- Fax: 06131/3337961
- E-Mail: mail@bgp-insol.de
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Amtsgericht Mainz hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der Antragstellerin zu schützen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der S & S Scheftner GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. - Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, während geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der S & S Scheftner GmbH analysieren, die Insolvenzmasse sichern und feststellen, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung des Amtsgerichts Mainz kann durch die Schuldnerin oder Gläubiger angefochten werden:
- Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis.
- Einreichungsort: Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.
Hinweise zum Datenschutz:
Das Amtsgericht Mainz informiert auf seiner Website www.agmz.justiz.rlp.de über den Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO. Auf Wunsch können die Informationen auch in Papierform angefordert werden.
Einschätzung und Ausblick:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt, dass die S & S Scheftner GmbH sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage befindet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun klären, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Gleichzeitig werden mögliche Optionen für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens geprüft.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 280 IN 238/24 geführt.