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Vorläufige Insolvenzverwaltung für PL Projekt GmbH – Vermögensschutz und Überprüfung der Fortführungsoptionen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 53a IN 124/24

Das Amtsgericht Lübeck hat am 02. Januar 2025 um 12:20 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PL Projekt GmbH, Fackenburger Allee 50, 23554 Lübeck, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und der Überprüfung der finanziellen Situation.

Die PL Projekt GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 24050 HL eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Philipp Lappöhn vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann bestellt.

Adresse: Marlistraße 13, 23566 Lübeck
Telefon mobil: 0170 5593487
Telefon: 0451 7907515
Telefax: 0451 7907516

Rechtsanwalt Schaumann ist mit der Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin betraut und wird die Grundlagen für eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schaffen.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen beschlossen:

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Dies umfasst auch die Einziehung von Bankguthaben und Außenständen.

Eröffnung eines Sonderkontos:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen und dieses zu verwalten.

Schutz vor Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bevorrechtigte Gläubiger gemäß §§ 850d Abs. 1, 850f Abs. 2 ZPO sind hiervon ausgenommen, sofern sie ihre Rechte geltend machen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat vor allem zwei zentrale Ziele:

Sicherung des Vermögens:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sicherstellen, dass keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden und dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt.

Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird feststellen, ob:
Ein Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt.
Ausreichende Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck kann die Schuldnerin oder ein Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege entspricht.

Einschätzung und Ausblick:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung der PL Projekt GmbH markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob Möglichkeiten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Marc Schaumann als vorläufigem Insolvenzverwalter liegt die Verantwortung nun bei einem erfahrenen Insolvenzexperten. Er wird eine fundierte Einschätzung über die finanzielle Lage und die künftigen Perspektiven der PL Projekt GmbH abgeben.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 53a IN 124/24 geführt.

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