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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Juwel Ladenbau GmbH angeordnet – Vermögensschutz und nächste Schritte im Fokus

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 11 IN 78/24

Am 02. Januar 2025 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Walsrode die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede, angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Die Juwel Ladenbau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 201324 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Carsten Brandt, wohnhaft Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt.

Adresse: Lange Straße 18, 29664 Walsrode
Telefon: 05161 48100-0
Fax: 05161 48100-27
E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de
Internet: www.ludolfs-insolvenz.de

Rechtsanwalt Ludolfs übernimmt die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen, um eine fundierte Grundlage für die weitere Verfahrensführung zu schaffen.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Juwel Ladenbau GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Juwel Ladenbau GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere zentrale Ziele:

Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sicherstellen, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden.

Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Es wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ob ausreichend Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.

Bewertung der Fortführungsfähigkeit:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bewerten, ob die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Juwel Ladenbau GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen muss.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Walsrode kann die Schuldnerin oder ein Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.
Elektronische Einreichung: Möglich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.

Ausblick und Bedeutung:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Juwel Ladenbau GmbH. In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs eine detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse und Geschäftslage vornehmen.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens notwendig ist.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 78/24 geführt.

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