Verfahren 11 IN 76/24
Am 02. Januar 2025 um 13:30 Uhr hat das Amtsgericht Walsrode die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hebra Eventgastronomie GmbH, Am Bahnhof 3, 29664 Walsrode, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Vermögens der Schuldnerin und die Vorbereitung weiterer Schritte im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Die Hebra Eventgastronomie GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 203903 eingetragen. Als Gesellschafter werden Michel Heer, wohnhaft in Hünzingen 85, 29664 Walsrode, und Sascha Heer, wohnhaft in Quintusstraße 5, 29664 Walsrode, geführt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt.
Adresse: Lange Straße 18, 29664 Walsrode
Telefon: 05161 48100-0
Telefax: 05161 48100-27
E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de
Internet: www.ludolfs-insolvenz.de
Rechtsanwalt Ludolfs übernimmt die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Hebra Eventgastronomie GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Hebra Eventgastronomie GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt mehrere zentrale Ziele:
Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sicherstellen, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden.
Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Es wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ob genügend Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Bewertung der Fortführungsfähigkeit:
Der Insolvenzverwalter wird evaluieren, ob die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Hebra Eventgastronomie GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Walsrode können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.
Elektronische Einreichung: Möglich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick und Bedeutung:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Hebra Eventgastronomie GmbH. In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs eine gründliche Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens vornehmen und entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird auch zeigen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen muss.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 76/24 geführt.