Bericht zum Insolvenzverfahren der Der Energieoptimierer GmbH
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat am 02. Januar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Der Energieoptimierer GmbH, Aitranger Straße 15, 87640 Biessenhofen, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten.
Die Schuldnerin wird von ihrem Geschäftsführer Marco Landerer vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 4231 beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) eingetragen. Rechtsanwalt Michael Klitsch aus Stuttgart, Augustenstraße 1, vertritt die Schuldnerin als Verfahrensbevollmächtigter in diesem Verfahren.
Anordnung der vorläufigen Maßnahmen:
Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, mit folgenden wesentlichen Maßnahmen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.- Telefon: +49(89)120260
- Telefax: +49(89)12026127
- E-Mail: info@gl-law.de
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO). - Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, während die wirtschaftliche Lage des Unternehmens geprüft wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird klären, ob ausreichende Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten kann die Schuldnerin oder ein anderer Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
- Einreichungsort: Amtsgericht Kempten (Allgäu), Residenzplatz 4 – 6, 87435 Kempten (Allgäu).
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgt.
Einschätzung und Konsequenzen:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Der Energieoptimierer GmbH unter intensiver Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Diese Maßnahme zeigt, dass das Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage ist. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 631/24 geführt.