Bericht zum Insolvenzverfahren der Coavent GmbH
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 2. Januar 2025 um 09:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Coavent GmbH, Steinstraße 4, 59581 Warstein, angeordnet. Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Verhältnisse vorzunehmen.
Die Coavent GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB 14670 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Sonja Pascoa, wohnhaft in der Sudetenstraße 18 a, 37235 Hessisch Lichtenau, gesetzlich vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Frank Schorisch, Schillerstraße 16, 32052 Herford, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Amtsgericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen getroffen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Coavent GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Coavent GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Coavent GmbH und der Klärung der finanziellen Lage. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen, insbesondere ob genügend Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Zudem wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg kann die Schuldnerin oder ein Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
- Einreichungsort: Amtsgericht Arnsberg.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Dokumente erfüllt werden.
Einschätzung und Ausblick:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich die Coavent GmbH in einem wichtigen Stadium des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Ob das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt wird, hängt von den Ergebnissen der Prüfung ab.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 52 IN 205/24 geführt.