Verfahren IN 408/24
Das Amtsgericht Amberg hat am 20. Dezember 2024 um 13:00 Uhr die zuvor angeordnete vorläufige Eigenverwaltung der Amberger Werkzeugbau GmbH, Industriestraße 13, 92237 Sulzbach-Rosenberg, aufgehoben und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Amberger Werkzeugbau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter der Nummer HRB 115 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Rolf Schubert vertreten. Die Schuldnerin wurde im Verfahren von der Rechtsanwaltsgesellschaft Rödl GmbH (Köln) vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba bestellt.
Adresse: Kurfürstenring 4, 92224 Amberg
Telefon: +49 (9621) 9110-0
Telefax: +49 (9621) 9110-1200
E-Mail: jochen.zaremba@sri.de
Dr. Zaremba wird mit der Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse betraut, um nachteilige Veränderungen während des Verfahrens zu verhindern.
Hintergrund der Entscheidung:
Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung und der Wechsel zur vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert, dass die Eigenverantwortung der Schuldnerin über ihre finanziellen Angelegenheiten als nicht ausreichend angesehen wurde. Gründe für die Änderung können sein:
Gefahr nachteiliger Vermögensveränderungen: Die Eigenverwaltung könnte das Vermögen der Schuldnerin nicht hinreichend geschützt haben.
Mangelnde Sanierungsfähigkeit: Es könnte festgestellt worden sein, dass eine Sanierung unter Eigenverwaltung nicht realisierbar ist.
Interessen der Gläubiger: Die Interessen der Gläubiger könnten eine striktere Kontrolle durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter erfordert haben.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen getroffen:
Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Außenstände und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen.
Eröffnung eines Sonderkontos:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen und alle eingehenden Gelder dort zu verwalten.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt mehrere zentrale Ziele:
Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden.
Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Es wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ob genügend Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Bewertung der Fortführungsfähigkeit:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird evaluieren, ob die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Amberger Werkzeugbau GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Amberg können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege entspricht.
Einschätzung und Ausblick:
Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung zugunsten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt, dass eine strengere Kontrolle durch einen unabhängigen Verwalter erforderlich ist. Dies deutet auf erhebliche Herausforderungen in der finanziellen Situation der Amberger Werkzeugbau GmbH hin.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba wird in seiner Rolle als vorläufiger Insolvenzverwalter eine gründliche Prüfung der Vermögensverhältnisse vornehmen und die nächsten Schritte einleiten.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 408/24 geführt.