Bericht zum Insolvenzverfahren der Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH
Das Amtsgericht München hat am 02. Januar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH, Zeppelinstraße 73, 81669 München, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Weber Nicolas, ist unter der Handelsregisternummer HRB 286403 beim Amtsgericht München eingetragen. Sie wurde im Verfahren von der Rechtsanwaltskanzlei JOBE I Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in der Widenmayerstraße 16, 80538 München, vertreten.
Anordnung der vorläufigen Maßnahmen:
Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit gehen alle wesentlichen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der vom Gericht bestellt wurde:
- Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633, Telefax: +49(89)858963445
Die wesentlichen Maßnahmen umfassen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung betrifft auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO). - Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, wurden untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und ihre wirtschaftliche Situation zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, festzustellen, ob ausreichende Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann die Schuldnerin oder ein anderer Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
- Einreichungsort: Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.
Einschätzung und Konsequenzen:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Advanced Diagnostics Managementgesellschaft GmbH unter intensiver gerichtlicher und verwalterischer Kontrolle. Diese Maßnahme signalisiert eine mögliche finanzielle Schieflage des Unternehmens und stellt einen wichtigen Zwischenschritt im Insolvenzverfahren dar. Ob es zu einer Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommt, hängt von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1542 IN 12280/24 geführt.