Interviewer: Frau Bontschev, die IDEA AG hat zu einer außerordentlichen Hauptversammlung geladen, bei der über die Auflösung der Gesellschaft entschieden werden soll. Was bedeutet das für die Aktionäre?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft ist ein sehr bedeutender Schritt. Es deutet darauf hin, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht sind, dass die Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. Für die Aktionäre bedeutet dies, dass die Gesellschaft liquidiert wird, ihre Vermögenswerte verkauft und eventuelle Überschüsse nach Abzug aller Verbindlichkeiten an die Aktionäre verteilt werden.
Interviewer: Welche Gründe könnten hinter einer solchen Entscheidung stehen?
Rechtsanwältin Bontschev: Es gibt viele mögliche Gründe für eine Auflösung. Typische Gründe können finanzielle Schwierigkeiten, eine strategische Neuausrichtung der Hauptaktionäre oder das Ende des Geschäftszwecks sein. Die Einladung zur Hauptversammlung enthält allerdings keine Angaben zu den genauen Hintergründen. Aktionäre sollten daher vor der Versammlung Einsicht in die entsprechenden Berichte oder Anfragen an den Vorstand stellen, um Klarheit zu erhalten.
Interviewer: Wie sollten sich Aktionäre auf die Hauptversammlung vorbereiten?
Rechtsanwältin Bontschev: Aktionäre sollten die Einladung und die Tagesordnung sorgfältig prüfen. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, ob die Gesellschaft über ausreichendes Vermögen verfügt, um nach der Liquidation eine Ausschüttung an die Aktionäre vornehmen zu können. Außerdem sollten sie sich fragen, ob es alternative Optionen gibt, die sinnvoller wären als eine Auflösung.
Für diejenigen, die nicht persönlich teilnehmen können, ist es wichtig, die Möglichkeit der Vertretung zu prüfen und einen Vertreter mit einer Vollmacht auszustatten. Dies sollte rechtzeitig erfolgen, um eine ordnungsgemäße Teilnahme sicherzustellen.
Interviewer: Was bedeutet die Festlegung eines Rumpfgeschäftsjahres während der Abwicklung?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Festlegung eines Rumpfgeschäftsjahres ist eine übliche Vorgehensweise bei der Liquidation einer Gesellschaft. Es handelt sich dabei um den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025, der speziell für die Abwicklungsphase festgelegt wird. Diese Regelung ermöglicht eine ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung während der Liquidation. Es zeigt auch, dass die Gesellschaft eine strukturierte Herangehensweise an den Abwicklungsprozess plant.
Interviewer: Welche Rechte haben Aktionäre in einer solchen Situation?
Rechtsanwältin Bontschev: Aktionäre haben das Recht, umfassend über die Gründe und den Verlauf der Liquidation informiert zu werden. Auf der Hauptversammlung haben sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und über die Beschlüsse abzustimmen. Sollten Aktionäre Bedenken hinsichtlich der Auflösung haben, können sie diese vortragen und versuchen, andere Aktionäre zu überzeugen, gegen die Auflösung zu stimmen.
Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht, an einem etwaigen Liquidationserlös beteiligt zu werden, sofern nach Begleichung aller Verbindlichkeiten Vermögen übrig bleibt.
Interviewer: Gibt es etwas, worauf die Aktionäre besonders achten sollten?
Rechtsanwältin Bontschev: Es ist wichtig, genau zu prüfen, ob der vorgeschlagene Abwicklungsplan realistisch und im besten Interesse der Aktionäre ist. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Liquidation Zeit in Anspruch nehmen kann und die Auszahlung eines etwaigen Überschusses oft erst nach Abschluss der Abwicklung erfolgt.
Sollten Aktionäre Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder den Gründen für die Auflösung haben, empfehle ich, anwaltlichen Rat einzuholen. Eine kritische Prüfung der Unterlagen kann mögliche Unstimmigkeiten oder Risiken aufdecken.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wertvollen Einblicke.
Rechtsanwältin Bontschev: Sehr gern. Es ist wichtig, dass Aktionäre in solchen Situationen informiert und handlungsfähig bleiben.
IDEA AG
München
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 31. Januar 2025 um 09:00 Uhr in den Räumen der Kanzlei GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Karolinen Karree, Karlstraße 10, 80333 München, Deutschland, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.
I.
Tagesordnung
1.
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 aufgelöst.
2.
Beschlussfassung über die Beibehaltung des Geschäftsjahres
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das bisherige Geschäftsjahr, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist auch das Geschäftsjahr während der Abwicklung. Der Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 bildet ein (Abwicklungs-)Rumpfgeschäftsjahr. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.
II.
Freiwillige Hinweise zur Vertretung
Ein Aktionär, der nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnimmt, kann sich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft vertreten lassen.
München, im Dezember 2024
IDEA AG
Der Vorstand