Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Insolvenzeröffnung bei der BBD Bahnbau GmbH – Amtsgericht Duisburg ordnet vorläufige Maßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 603 IN 34/24

Am 30. Dezember 2024 um 16:30 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BBD Bahnbau GmbH wesentliche vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die BBD Bahnbau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31171, hat ihren Sitz in der Friedrich-Alfred-Straße 182, 47226 Duisburg, und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hakan Ates, wohnhaft in Dunantsingel 188, 2806 JG Gouda, Niederlande. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Gleis- und Tiefbauarbeiten.

Auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Mark Steh, mit Kanzleisitz in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Entscheidung sichert den geordneten Ablauf des weiteren Verfahrens und soll den Erhalt des Vermögens der Schuldnerin gewährleisten.

Im Zuge dieser Anordnung sind Verfügungen der BBD Bahnbau GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll verhindern, dass unautorisierte Handlungen das Insolvenzverfahren beeinträchtigen.

Zudem wurde den Drittschuldnern – also jenen Personen und Institutionen, die der BBD Bahnbau GmbH finanzielle Verpflichtungen schulden – untersagt, direkte Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Vielmehr ist es nun ausschließlich dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben und sonstige Forderungen der BBD Bahnbau GmbH einzuziehen. Eingehende Zahlungen sind ebenfalls direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, bei sämtlichen Zahlungen die getroffene Anordnung zu beachten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Das Verfahren steht unter der Aufsicht des Amtsgerichts Duisburg und dient der weiteren Prüfung, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BBD Bahnbau GmbH erfolgen wird. Ziel ist es, sowohl die Gläubigerinteressen zu wahren als auch eine geordnete Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens sicherzustellen.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 603 IN 34/24.


Hintergrund: Die BBD Bahnbau GmbH ist ein Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich Gleis- und Tiefbauarbeiten, einer Branche, die für die Infrastruktur von entscheidender Bedeutung ist. Die Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens könnte weitreichende Auswirkungen auf laufende Projekte und bestehende Aufträge haben. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gewährleistet jedoch zunächst die Sicherung des Vermögens und eine geordnete Fortführung des Verfahrens.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Erklärt: BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

Next Post

Insolvenzverfahren bei der Biofruit GmbH – Vorläufige Maßnahmen durch das Amtsgericht Aachen eingeleitet