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Deutsche Umwelthilfe prangert Verstöße gegen Mehrwegpflicht an

506967 (CC0), Pixabay

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat schwere Vorwürfe gegen mehrere große Gastronomieketten erhoben und wirft ihnen Verstöße gegen die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht vor. Nach Testbesuchen in zahlreichen Filialen von Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano wurden nach Angaben der DUH rechtliche Schritte gegen drei der Unternehmen eingeleitet.

„Unsere neuen Testbesuche zeigen deutlich, dass viele Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernst nehmen“, erklärte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, in einer Mitteilung. Die Umwelthilfe kritisiert vor allem die mangelnde Bereitschaft der Unternehmen, die Vorgaben konsequent umzusetzen und Verbrauchern eine echte Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen zu bieten.

Testbesuche enthüllen systematische Mängel

Die DUH führte stichprobenartige Kontrollen in mehreren deutschen Städten durch. Dabei wurden systematische Mängel festgestellt: In zahlreichen Filialen wurden Mehrwegbehälter nicht oder nur auf Nachfrage angeboten, teilweise fehlten diese gänzlich. Auch die Kommunikation über das gesetzlich vorgeschriebene Mehrwegangebot ließ zu wünschen übrig. In manchen Fällen wurde Kunden sogar fälschlicherweise mitgeteilt, dass ein Mehrwegangebot nicht verfügbar sei.

Rechtliche Schritte und Forderungen

Infolge der Ergebnisse hat die DUH rechtliche Schritte gegen drei Unternehmen eingeleitet. Die Umwelthilfe fordert außerdem von der Bundesregierung, die Einhaltung der Mehrwegpflicht stärker zu kontrollieren und bei Verstößen empfindliche Bußgelder zu verhängen. „Nur durch konsequentes Vorgehen gegen Unternehmen, die die Regeln ignorieren, kann der Mehrweganteil gesteigert werden“, so Metz.

Hintergrund: Die Mehrwegpflicht

Seit 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht für gastronomische Betriebe. Diese sind verpflichtet, Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Ziel der Regelung ist es, die Flut von Einwegverpackungen einzudämmen und so Umweltbelastungen zu reduzieren. Laut DUH spart der Einsatz von Mehrwegverpackungen im Vergleich zu Einwegprodukten erhebliche Mengen an Plastik und CO₂ ein.

DUH appelliert an Verbraucher

Die Umwelthilfe ruft auch Verbraucher dazu auf, ihre Rechte wahrzunehmen und auf Mehrwegangebote zu bestehen. „Kunden können aktiv dazu beitragen, den Druck auf die Gastronomie zu erhöhen, indem sie gezielt nach Mehrwegoptionen fragen und Einwegverpackungen ablehnen“, so Metz abschließend.

Die DUH kündigte an, ihre Testbesuche auch in Zukunft fortzusetzen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Fortschritte im Bereich Mehrweg erzielt werden.

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