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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für Perisa-Consulting Services GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der Perisa-Consulting Services GmbH

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 5. Dezember 2024 die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Perisa-Consulting Services GmbH aufgehoben.

Die Perisa-Consulting Services GmbH, mit Sitz in der Schleidenstraße 20, 60318 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 89818 eingetragen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Marc-Rene Sebastian Perisa, wohnhaft im Zollweg 13, 37431 Bad Lauterberg im Harz, gesetzlich vertreten.

Hintergrund:
Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Insolvenzverfahrens nach aktueller Sachlage nicht mehr gegeben sind. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z. B.:

  1. Rücknahme des Insolvenzantrags: Die Schuldnerin oder ein Antragsteller könnte den Antrag zurückgenommen haben.
  2. Einigung mit Gläubigern: Eine außergerichtliche Einigung zur Schuldenregulierung könnte erzielt worden sein.
  3. Fehlende Eröffnungsvoraussetzungen: Das Gericht könnte festgestellt haben, dass die Vermögenslage der Schuldnerin eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht rechtfertigt (z. B. mangels Masse oder fehlendem Insolvenzgrund).

Da keine weiteren Details in der gerichtlichen Verfügung angegeben sind, bleibt der genaue Grund der Aufhebung unklar.

Konsequenzen der Entscheidung:
Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung endet die Kontrolle durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter, und die Perisa-Consulting Services GmbH kann wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen vorerst eigenständig bleibt, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Dennoch ist diese Entscheidung nicht unbedingt ein Zeichen für die langfristige Stabilität des Unternehmens, da es möglich ist, dass finanzielle Schwierigkeiten bestehen bleiben. Eine weitergehende Analyse der finanziellen Lage der Schuldnerin wäre erforderlich, um die Perspektiven des Unternehmens zu beurteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Da keine reguläre Insolvenzverwaltung eröffnet wurde, endet das gerichtliche Verfahren mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen. Es ist möglich, dass beteiligte Gläubiger oder andere Betroffene Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen, falls sie der Auffassung sind, dass die Aufhebung nicht gerechtfertigt ist.

Einschätzung:
Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bietet der Perisa-Consulting Services GmbH vorerst die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation eigenständig zu stabilisieren. Ob dies gelingt oder ob möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Insolvenzantrag notwendig wird, bleibt abzuwarten.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 IN 341/23 P geführt.

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