Bericht zum Insolvenzverfahren der Fundamental Bauträgergesellschaft mbH
Das Amtsgericht Potsdam hat den am 24. September 2024 eingegangenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fundamental Bauträgergesellschaft mbH, Meiereifeld 2 b, 14532 Kleinmachnow, mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung wurde am 20. Dezember 2024 verkündet und basiert auf den einschlägigen Vorschriften der Insolvenzordnung (§ 26 Abs. 1, § 25 InsO).
Die Fundamental Bauträgergesellschaft mbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Lars Jürgen Jäger, hat keinen ausreichenden Kostenvorschuss geleistet, um die notwendigen Verfahrenskosten zu decken. Darüber hinaus hat das Gericht auf Grundlage eines Gutachtens, das der beauftragte Sachverständige am 17. Dezember 2024 vorgelegt hat, festgestellt, dass der Wert der Aktivmasse des Unternehmens EUR 0,00 beträgt. Damit steht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft selbst im Falle der Verfahrenseröffnung nicht ausreichen würde, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 54 InsO).
Begründung des Gerichts:Das Gericht stützt seine Entscheidung darauf, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, jedoch die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass keine Aussicht besteht, Gläubigerforderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zumindest teilweise zu bedienen.
Zudem wurde von der Schuldnerin kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet, um den Ablauf des Verfahrens zu ermöglichen. Ohne diesen Vorschuss sind die Verfahrenskosten nicht gedeckt, und eine Fortsetzung des Verfahrens ist rechtlich nicht zulässig.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Schuldnerin auferlegt, was auf den §§ 4 InsO, § 91 ZPO sowie den §§ 58 Abs. 2, 23 GKG beruht.
Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen den Beschluss kann die Fundamental Bauträgergesellschaft mbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Bekanntmachung erfolgen. Die Frist beginnt entweder zwei Tage nach der Veröffentlichung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de oder drei Tage nach postalischer Zustellung durch das Gericht, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt (§ 8 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam (Hegelallee 8, 14467 Potsdam) einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten.
Einschätzung und Konsequenzen:Die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse stellt einen schweren Schlag für die Gläubiger der Fundamental Bauträgergesellschaft mbH dar. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren bleibt ihnen lediglich die Möglichkeit, individuelle Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, sofern dies überhaupt erfolgversprechend ist. Für die Schuldnerin selbst bedeutet der Beschluss, dass weder eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens noch eine geregelte Abwicklung ihrer Verbindlichkeiten erfolgen kann.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 2599/24 geführt.