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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Worldwide Distribution GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 126/24

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat am 30. Dezember 2024 um 12:15 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Worldwide Distribution GmbH, mit Sitz in der Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingen-Schwenningen, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Grundlage für die mögliche Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen.


Hintergrund zur Worldwide Distribution GmbH

Die Worldwide Distribution GmbH ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 713533 eingetragen und wird von Geschäftsführer Tolga Diethelm geleitet. Das Unternehmen ist bekannt für seine Tätigkeiten in der Handels- und Logistikbranche, die durch diese Insolvenzanmeldung unter finanziellem Druck geraten sind.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Florian Götz, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, bestellt. Er übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Worldwide Distribution GmbH. Alle finanziellen und rechtlichen Handlungen der Schuldnerin stehen ab sofort unter seiner Aufsicht.


Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbot:
    Drittschuldner, die der Worldwide Distribution GmbH verpflichtet sind, dürfen keine Zahlungen direkt an das Unternehmen leisten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Eröffnung von Sonderkonten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse eröffnen, wie es die gesetzlichen Regelungen vorsehen.
  5. Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  6. Prüfung der Fortführungsaussichten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob das Unternehmen weitergeführt werden kann und ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind.

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen, einzureichen.


Bedeutung der Entscheidung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Worldwide Distribution GmbH eintreten. Ziel ist es, eine faire Verteilung der Insolvenzmasse für die Gläubiger sicherzustellen und gleichzeitig zu prüfen, ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Weitere Informationen sowie der vollständige Beschluss können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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  1. Ich habe vor 3,5 Jahren zwei Module von Polymega bestellt und bezahlt, ist das Geld was ich bezahlt habe nun weg. Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen kann.
    Gruß Ralf Becker

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