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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 55 IN 60/24

Das Amtsgericht Hildesheim hat am 27. Dezember 2024 um 15:44 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH, mit Sitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt, angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 207742, wird von Werner Ströer als Geschäftsführer vertreten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, mit Sitz in der Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, bestellt. Er übernimmt die Verantwortung für die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:


Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsanweisungen für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Sicherung der Vermögenswerte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist und ob die Insolvenzmasse die Kosten des Verfahrens decken kann.

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.


Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH. Rechtsanwalt Jens Wilhelm V wird im Laufe des Verfahrens die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens schaffen und prüfen, ob das Unternehmen unter den aktuellen Gegebenheiten fortgeführt werden kann. Gläubiger und Interessierte werden gebeten, sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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