Aktenzeichen: 8 IN 786/24
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 27. Dezember 2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MAIN-Transport-Service GmbH, mit Sitz in der Otto-Hahn-Straße 45, 63165 Mühlheim, angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter der Nummer HRB 49877, ist damit in seiner Verfügungsfreiheit über das eigene Vermögen eingeschränkt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Kämpf, mit Sitz in der Nussallee 26, 63450 Hanau, bestellt. Dr. Kämpf ist verantwortlich für die Sicherung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin und wird prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geregelte Abwicklung möglich ist.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Telefon: 06181 – 507030
- Fax: 06181 – 5070333
Einschränkungen für die Antragstellerin
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gilt:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Rechtsmittelbelehrung und Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit. Betroffene Gläubiger und andere Beteiligte können dort weitere Informationen zum Verfahren einholen.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein erster Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der MAIN-Transport-Service GmbH unternommen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird im Laufe des Verfahrens prüfen, ob das Unternehmen weitergeführt oder abgewickelt werden muss. Beteiligte Gläubiger sind angehalten, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um mögliche Forderungen im weiteren Verlauf zu sichern.