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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hyalmed UG & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 2574/24
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht

Am 30. Dezember 2024, um 13:15 Uhr, hat das Amtsgericht Mannheim die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hyalmed UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ansässig in der Max-Reger-Straße 14, 68723 Plankstadt, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und geordnete Rahmenbedingungen für die weitere Verfahrensabwicklung zu schaffen.


Über das Unternehmen

Die Hyalmed UG & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRA 708377 eingetragen. Als Antragstellerin wird die Gesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin vertreten. Die Verfahrensbevollmächtigung erfolgt durch die Kanzlei ADVOSOLVE Rechtsanwälte mit Sitz in Mannheim.


Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat zum Schutz der Insolvenzmasse umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO ergriffen:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, wurden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, ansässig in Mannheim, bestellt.

    • Kontakt:
      • Adresse: O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
      • Telefon: 0621 53392291
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über Vermögensgegenstände vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  4. Ermächtigungen des Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:

    • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
    • Sonderkonten einzurichten und zu verwalten.
    • Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO einzugehen.
  5. Zahlungsanweisungen:
    Den Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  6. Zugang zu Geschäftsräumen und Dokumenten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Schuldnerin zu nehmen.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Neben der Sicherung der Vermögenswerte wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Hyalmed UG & Co. KG analysieren. Dazu gehört die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Mannheim, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung strebt das Gericht eine geordnete Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten der Hyalmed UG & Co. KG an. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung vornehmen, um die nächsten Schritte zu definieren. Gläubiger und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

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