Aktenzeichen: 1 IN 289/24
Amtsgericht Mosbach – Insolvenzgericht
Am 27. Dezember 2024, um 16:00 Uhr, hat das Amtsgericht Mosbach die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GSH GmbH, ansässig in der Dürmerstraße 35, 74722 Buchen, angeordnet. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Lage sicherzustellen.
Über das Unternehmen
Die GSH GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 720873 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Rolf Gramlich vertreten. Das Unternehmen hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, was die Grundlage für die gerichtlichen Maßnahmen darstellt.
Beschlüsse des Insolvenzgerichts
Das Gericht hat zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der GSH GmbH folgende Maßnahmen ergriffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Marcus Winkler, ansässig in der Kettelerstraße 5, 64720 Michelstadt, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.- Kontakt:
- Telefon: 06066 9699980
- Fax: 06066 9699981
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die GSH GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über Vermögensgegenstände vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Sicherstellung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:- Bankguthaben und Forderungen der GSH GmbH einzuziehen und zu verwalten.
- Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
- Auskunft von den Banken der Schuldnerin einzuholen.
- Zahlungsanweisungen:
Den Drittschuldnern der GSH GmbH wurde untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder der Vollziehung eines Arrestes gegen die GSH GmbH wurden untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Herr Winkler wurde beauftragt, als Sachverständiger die wirtschaftliche Lage der GSH GmbH zu prüfen. Dazu gehört die Ermittlung, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist und welche Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74821 Mosbach, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Hintergrund und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Vermögenssicherung der GSH GmbH gewährleistet. Ziel ist es, die finanzielle Lage des Unternehmens zu stabilisieren und Perspektiven für eine mögliche Restrukturierung oder Abwicklung zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Situation vornehmen.