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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die exon GmbH Sandstrahlen und Oberflächenveredelung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 531 IN 2083/24

Am 30. Dezember 2024, um 13:56 Uhr, hat das Amtsgericht Dresden die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der exon GmbH Sandstrahlen und Oberflächenveredelung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine fundierte Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.


Details zum Unternehmen

Die exon GmbH, mit Sitz in der Neusalzaer Straße 47, 02625 Bautzen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 22881 eingetragen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Falk Schierz vertreten und ist spezialisiert auf Sandstrahlen und Oberflächenveredelung.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Insolvenzgericht hat folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Herr Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die exon GmbH darf über Gegenstände der Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dieser Zustimmungsvorbehalt soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Zahlungsanweisungen:
    Den Schuldnern der exon GmbH (Drittschuldnern) wurde verboten, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, es sei denn, dieser genehmigt explizit eine Leistung an die Schuldnerin.
  4. Ermächtigung zur Verwaltung von Geldern:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und eingehende Gelder der exon GmbH entgegenzunehmen und zu verwalten.

Rechtsmittelbelehrung und Einsicht

Der Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung eingelegt werden.


Hintergrund und Zielsetzung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht Dresden einen wichtigen Schritt zur Sicherung und Überwachung der Vermögenswerte der exon GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Nicolas Rebel, wird die finanzielle Situation des Unternehmens genau prüfen, um festzustellen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist und welche Optionen für eine Sanierung oder Abwicklung bestehen.

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