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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Blaesing GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 203/24

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat am 30. Dezember 2024, um 14:00 Uhr, im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Blaesing GmbH, Heegwaldring 9-11, 63694 Limeshain, angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen.


Details zum Unternehmen

Die Blaesing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Yvonne Bläsing, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) unter der Nummer HRB 3604 eingetragen. Das Unternehmen sieht sich angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten dazu gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen, um mögliche Optionen zur Sanierung oder geordneten Abwicklung zu prüfen.


Maßnahmen und Anordnungen

Gemäß §§ 21, 22 InsO hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, tätig bei der MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt.

    • Kontakt:
  2. Verfügungsbeschränkung:
    Die Blaesing GmbH darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft unter anderem die Verwaltung von Bankkonten und Forderungen.
  3. Einziehungsbefugnis:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Forderungen und Bankguthaben der Blaesing GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der Blaesing GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die GmbH zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Blaesing GmbH werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Friedberg (Hessen), Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzureichen. Alternativ kann sie zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.


Weitere Informationen

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die finanzielle Lage der Blaesing GmbH zu analysieren und Maßnahmen zur Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens einzuleiten.

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