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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Fahrradhaus Eichler GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 533 IN 2070/24
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht

Am 30. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Dresden die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fahrradhaus Eichler GmbH, Schandauer Straße 92, 01277 Dresden, angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Mathias Eichler, hat den vorläufigen Insolvenzverwalter Ralf Hage bestellt.


Details der Anordnung

  • Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Herr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, übernimmt die vorläufige Insolvenzverwaltung.

  • Einschränkungen der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen.
  • Verbot für Drittschuldner:
    Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.

Hintergrund und Ziel der Maßnahme

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll dazu beitragen, die Vermögenswerte der Fahrradhaus Eichler GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Gleichzeitig werden die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens überprüft, um festzustellen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und welche Optionen für eine Fortführung bestehen.


Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.

Wichtige Hinweise zur Frist:

  • Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.
  • Erfolgt die Zustellung durch Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de), gilt diese zwei Tage nach der Veröffentlichung als zugestellt.
  • Der früheste Zeitpunkt aus Verkündung, Zustellung oder Bekanntmachung ist maßgeblich.

Hinweise zur Einreichung:
Die Beschwerde kann als elektronisches Dokument gemäß den Vorgaben der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.


Zugang zum Beschluss

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte hinterlegt.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt.

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