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Temu zahlt Vertragsstrafe: Verbraucherzentrale bleibt wachsam

MIH83 (CC0), Pixabay

Der Online-Marktplatz Temu (Whaleco Technology Limited) gerät erneut ins Visier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aufgrund eines Verstoßes gegen eine im Mai 2024 abgegebene Unterlassungserklärung musste das Unternehmen eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro zahlen. Anlass war das Fehlen der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung auf einem geprüften Produkt: einem Tablet für Kinder. Dies stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben dar, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Verbraucher:innen.

Ein Weckruf für Temu

„Verbraucher:innen dürfen keine Produkte angeboten werden, die gesetzliche Sicherheitsvorgaben unterlaufen,“ betont Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv. „Das Ergebnis unserer Überprüfung zeigt: Es ist weiterhin wichtig, bei Temu genau hinzuschauen.“

Für den Online-Marktplatz ist dies mehr als ein kleiner Patzer – es ist ein Testfall. Temu steht jetzt unter besonderer Beobachtung, um zu beweisen, dass die eigenen Zusagen aus der Unterlassungserklärung keine bloßen Lippenbekenntnisse sind. „Wir werden genau prüfen, ob sich der Anbieter künftig an die vereinbarten Vorgaben hält,“ kündigt Gurkmann an.

Hintergrund: CE-Kennzeichnung im Fokus

Bereits im Mai 2024 hatte Temu nach einer Abmahnung durch den vzbv eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtete sich der Marktplatz, sicherzustellen, dass alle auf der Plattform angebotenen Produkte den gesetzlichen Vorgaben zur CE-Kennzeichnung entsprechen. Diese Kennzeichnung signalisiert, dass ein Produkt den grundlegenden EU-Sicherheitsanforderungen genügt – eine Mindestanforderung, die gerade bei sensiblen Produkten wie Kindertablets unerlässlich ist.

Trotz dieser Zusage kam es zu einem Verstoß, der nun eine Vertragsstrafe nach sich zog. Doch der vzbv zeigt sich entschlossen: Mit der Verhängung der Vertragsstrafe und einer erneuten Unterlassungserklärung, die diesmal eine erhöhte Strafe von 10.000 Euro für zukünftige Verstöße vorsieht, setzt die Verbraucherzentrale ein klares Zeichen.

Vertrauen durch Kontrolle

Die jüngsten Ereignisse zeigen einmal mehr, wie wichtig eine konsequente Kontrolle auf Online-Marktplätzen ist. Insbesondere Anbieter, die eine Vielzahl an Produkten unterschiedlicher Hersteller vertreiben, stehen vor der Herausforderung, die Einhaltung gesetzlicher Standards zu gewährleisten. Für Verbraucher:innen bleibt der vzbv ein starker Partner, der Missstände konsequent aufdeckt und ahndet.

Der Fall Temu ist ein Weckruf für die Branche: Qualitätssicherung und Transparenz sind keine Kür, sondern Pflicht. Die Verbraucherzentrale wird weiterhin genau hinschauen – im Interesse aller Verbraucher:innen.

Weitere Informationen zum Verfahren gegen Temu finden Sie auf vzbv.de.

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