Aktenzeichen: 8 IN 444/23
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 30. Dezember 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Hirtler RE GmbH aufgehoben. Diese Entscheidung markiert eine bedeutende Wendung im Verfahren über die finanzielle Situation des Unternehmens.
Hintergrund des Verfahrens
Die Hirtler RE GmbH, mit Sitz am Zollhallenplatz 1, 79106 Freiburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 710170 eingetragen. Das Unternehmen wurde im Verfahren durch den Gesellschafter Benjamin Maximilian Clotten vertreten. Die Gesellschaft hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt, woraufhin Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet wurden, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche Nachteile zu vermeiden.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit dem Beschluss vom 30. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Freiburg die zuvor ergriffenen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Dies könnte darauf hindeuten, dass sich die finanzielle Situation des Unternehmens verändert hat oder dass eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter den aktuellen Gegebenheiten nicht notwendig oder möglich ist.
Bedeutung für das Verfahren
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet:
- Keine Verfügungsbeschränkungen mehr: Die Hirtler RE GmbH kann wieder frei über ihr Vermögen verfügen.
- Rückkehr zur Eigenverantwortung: Das Unternehmen unterliegt nicht mehr der Überwachung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter oder ähnliche Einschränkungen.
- Prüfung abgeschlossen: Das Gericht hat möglicherweise festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren derzeit nicht gegeben sind.
Ausblick
Dieser Beschluss entlastet die Hirtler RE GmbH von den zuvor auferlegten Einschränkungen. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen in der Lage ist, seine finanzielle Situation nachhaltig zu stabilisieren, oder ob weitere Schritte notwendig werden.
Beteiligte können den vollständigen Beschluss sowie zusätzliche Informationen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.