Frage: Herr Reime, die DEGAG-Gruppe steht derzeit stark in der Kritik. Wie bewerten Sie die aktuelle Situation?
Reime: Die Entwicklungen bei der DEGAG-Gruppe sind ein Paradebeispiel dafür, wie schlecht durchdachte Geschäftsmodelle und mangelhafte Aufklärung zu erheblichen Risiken für Anleger führen können. Die hohe Abhängigkeit von Genussrechtskapital, gepaart mit einer fragwürdigen Ertragslage und mangelnder Transparenz, macht die Situation für die betroffenen Anleger äußerst prekär. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich diese strukturellen Schwächen bemerkbar machen.
Frage: Was genau werfen Sie der DEGAG und den beteiligten Anlageberatern vor?
Reime: Zum einen hat die DEGAG-Gruppe durch ihre intransparenten Geschäftsmodelle das Vertrauen der Anleger untergraben. Zum anderen tragen viele Anlageberater eine Mitschuld. Sie haben Genussrechte oft als sichere Anlage mit garantierten Renditen verkauft, obwohl sie ein hohes Totalverlustrisiko bergen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die BGH-Rechtsprechung zur anleger- und anlagegerechten Beratung.
Frage: Die BaFin hat inzwischen Warnmeldungen herausgegeben. Wie bewerten Sie diese?
Reime: Die BaFin-Warnungen sind ein deutliches Signal, das die Anleger ernst nehmen sollten. Sie bestätigen, dass die finanzielle Lage der DEGAG-Gruppe kritisch ist. Leider kommen diese Warnungen für viele zu spät. Die Berater hätten die wirtschaftliche Lage der DEGAG bereits vor der Empfehlung der Genussrechte prüfen und die Risiken offenlegen müssen.
Frage: Welche Schritte empfehlen Sie den betroffenen Anlegern?
Reime: Anleger sollten zunächst sämtliche Unterlagen sichern, darunter Beratungsprotokolle, Zeichnungsunterlagen und Korrespondenzen. Zusätzlich sollten sie rechtlichen Rat einholen, um die Erfolgsaussichten für Schadensersatzansprüche zu bewerten. Wir bieten hierfür einen spezialisierten Fragebogen an, der hilft, die individuelle Situation besser zu analysieren.
Frage: Welche Chancen sehen Sie für Schadensersatzansprüche?
Reime: Die Chancen stehen gut, insbesondere gegen Anlageberater und Vertriebsgesellschaften, die ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt haben. Der BGH hat klare Anforderungen formuliert, die hier offensichtlich nicht eingehalten wurden. Auch die Haftung der DEGAG-Gruppe selbst muss geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Werthaltigkeit der Darlehen und der Struktur des Genussrechtskapitals.
Frage: Wie bewerten Sie die Rolle der DEGAG-Gruppe selbst?
Reime: Die DEGAG hat ein Geschäftsmodell aufgebaut, das stark von Genussrechten und internen Darlehen abhängt. Diese Abhängigkeit birgt enorme Risiken, insbesondere in einem unsicheren Immobilienmarkt. Die mangelnde Transparenz bei den Immobilienprojekten und die späte Veröffentlichung der Bilanzen haben das Vertrauen der Anleger massiv erschüttert.
Frage: Gibt es Hoffnung für die betroffenen Anleger?
Reime: Ja, aber es wird ein langer Weg. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung und einer konsequenten Prüfung der Ansprüche können Anleger ihre Rechte geltend machen. Entscheidend ist, jetzt aktiv zu werden und nicht darauf zu hoffen, dass sich die Situation von alleine löst.
Frage: Wie können sich Anleger an Sie wenden?
Reime: Wir haben eine kostenfreie Hotline eingerichtet, um erste Fragen zu klären und Unterstützung anzubieten. Darüber hinaus können Betroffene unseren Fragebogen ausfüllen, um eine fundierte Ersteinschätzung zu erhalten. Je früher wir aktiv werden, desto besser stehen die Chancen, potenzielle Verluste zu minimieren.
Frage: Abschließend: Was ist Ihre wichtigste Botschaft an die Anleger?
Reime: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die rechtlichen Instrumente, um Ansprüche durchzusetzen, sind vorhanden. Aber es ist entscheidend, jetzt alle notwendigen Schritte einzuleiten. Transparenz, Aufklärung und rechtliche Konsequenz sind die Schlüssel, um diese Krise zu bewältigen.