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Insolvenzverfahren: Sicherungsmaßnahmen für WohnLUXUS Bau GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 30 IN 53/24

Das Amtsgericht Offenburg hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der WohnLUXUS Bau GmbH, ansässig in der Theodor-Kaufmann-Straße 27, 77933 Lahr, am 20. Dezember 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die zuvor am 19. Februar 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 719534 geführt wird, wird durch die Geschäftsführerin Nadja Miscenko vertreten.


Fortbestehende Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Trotz der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter, Marc Schmidt-Thieme, in bestimmten Aufgabenbereichen befugt, weiterhin über das schuldnerische Vermögen zu verfügen. Diese Befugnisse umfassen insbesondere:

  1. Berichtigung der Verfahrenskosten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die entstandenen Kosten des Verfahrens gemäß §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO begleichen.
  2. Vergütung:
    Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Sachverständigen, nach entsprechender gerichtlicher Festsetzung, kann aus dem Guthaben des Sonderkontos entnommen werden.

Verfahrensbevollmächtigter

Das Unternehmen wird rechtlich durch Rechtsanwalt Sergej Miscenko, ansässig in der Schlossmatten 3, 79291 Merdingen, vertreten.


Ausblick und Bedeutung der Entscheidung

Die WohnLUXUS Bau GmbH hatte einen Insolvenzantrag gestellt, der zur Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters führte. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert eine mögliche Stabilisierung der Vermögenslage oder einen Fortschritt im Verfahren, der eine vollständige Insolvenzverwaltung entbehrlich macht.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Marc Schmidt-Thieme bleibt dennoch für die geordnete Abwicklung der Verfahrenskosten und die Verwaltung des Sonderkontos verantwortlich. Dies stellt sicher, dass offene Verpflichtungen aus dem Verfahren gedeckt werden können, ohne dass es zu weiteren Komplikationen kommt.


Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenburg eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen, sofern sie von der Entscheidung betroffen sind.


Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren der WohnLUXUS Bau GmbH und wird von den weiteren Analysen und Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters begleitet. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgerufen, sich bei Fragen oder Anliegen an das Insolvenzgericht oder den Verfahrensbevollmächtigten zu wenden.

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