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Insolvenzantrag der Ines Bau GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 906 IN 753/23 – 2 –

Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ines Bau GmbH, ansässig in der Wunstorfer Landstraße 30, 30453 Hannover, entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Mit Beschluss vom 27. Dezember 2024 wurden zudem die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung, die seit dem 16. Juli 2024 bestanden, aufgehoben.

Die Ines Bau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 220616 eingetragen und wurde durch die Geschäftsführerin Inese Cedere vertreten.


Hintergrund des Verfahrens

Der Insolvenzantrag der Ines Bau GmbH wurde ursprünglich im Juli 2024 eingereicht. Ziel war es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu klären und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung einzuleiten. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht jedoch fest, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine notwendige Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Mit der Abweisung des Antrags mangels Masse wird das Verfahren eingestellt, und die rechtlichen Einschränkungen für die Geschäftsführung der Ines Bau GmbH sind nicht länger wirksam.


Bedeutung des Beschlusses

Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass die Gläubiger der Ines Bau GmbH ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend machen können. Stattdessen müssen sie alternative Wege finden, um ihre Forderungen einzutreiben – ein Prozess, der oft schwierig und langwierig ist, insbesondere bei Unternehmen mit begrenztem Vermögen.

Für die Ines Bau GmbH endet das Verfahren vorerst, ohne dass eine geordnete finanzielle Klärung herbeigeführt wurde. Der Beschluss stellt die wirtschaftlichen Herausforderungen des Unternehmens sowie die Grenzen des Insolvenzrechts in den Fokus.


Einblick und weitere Informationen

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Hannover kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Darüber hinaus verweist das Gericht auf die Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link abrufbar ist:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover. Auf Anfrage wird die Erklärung auch postalisch zugesandt.


Fazit

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover unterstreicht die Herausforderungen für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage, ein Insolvenzverfahren erfolgreich einzuleiten. Mit der Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen und der Einstellung des Verfahrens steht die Ines Bau GmbH vor der Aufgabe, ihre wirtschaftliche Zukunft außerhalb eines Insolvenzrahmens zu klären. Für Gläubiger und betroffene Parteien bedeutet dies jedoch, dass die Geltendmachung ihrer Forderungen erschwert wird.

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