Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1077/24
Am 23. Dezember 2024 um 10:59 Uhr hat das Amtsgericht Dortmund im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Schüßler Fitness- und Gesundheitscoaching GmbH, mit Sitz in der Kinkelstraße 7, 44263 Dortmund, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34411 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Herrn Falko Eberhard Schüßler vertreten. Die Gesellschaft betreibt ein Fitnessstudio und bietet Gesundheitscoaching-Dienstleistungen an.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Er ist erreichbar unter:
- Adresse: Königswall 21, 44137 Dortmund
- Telefon/Fax: (nicht angegeben)
Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgt gemäß §§ 21 und 22 InsO und hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Gläubigerinteressen zu schützen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Forderungseinzug: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Zahlungsverbot: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die Zahlungen an die Schuldnerin schulden – dürfen diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der Maßnahmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schüßler Fitness- und Gesundheitscoaching GmbH zu sichern und eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Durch die Maßnahmen soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Ausblick
Für das Fitnessstudio und die Gesundheitscoaching-Dienstleistungen der Schüßler Fitness- und Gesundheitscoaching GmbH beginnt nun eine Phase der Unsicherheit. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist oder ob andere Maßnahmen notwendig sind.
Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens sind von den weiteren Entwicklungen im Verfahren betroffen und werden mit Spannung verfolgen, welche Schritte das Insolvenzgericht und der vorläufige Insolvenzverwalter in den kommenden Wochen einleiten.
Amtsgericht Dortmund, 23.12.2024