Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für WeserSolar GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 16 IN 69/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WeserSolar GmbH & Co. KG, Hohelucht 7, 27798 Hude (Oldenburg), eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg unter der Handelsregisternummer HRA 202666, wurde am 23. Dezember 2024 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die WeserSolar GmbH & Co. KG wird vertreten durch die WeserSolar Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführer, Herr Dennis Oltmann-Janßen, ebenfalls an der Adresse Hohelucht 7 in Hude ansässig ist. Die Verfügungsmacht der Antragstellerin ist ab sofort beschränkt. Jegliche Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon: 0441 77930810, Fax: 0441 77930819 sowie per E-Mail: info@legales-stoll.de. Alle Schuldner der WeserSolar GmbH & Co. KG werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten, wie in § 23 Abs. 1 S. 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorgesehen.

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Oldenburg eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese kann sowohl von der Antragstellerin als auch, in bestimmten Fällen, von Gläubigern eingelegt werden, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit nach der Verordnung (EU) 2015/848 angezweifelt wird.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, einzureichen. Sie kann schriftlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1166696727501-000010142) oder zu Protokoll in der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg entscheidend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist dies im Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Hinweise gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Rechten finden Sie auf der Webseite des Amtsgerichts Oldenburg unter folgendem Link: Datenschutzhinweise. Auf Wunsch können diese Informationen auch zugesandt werden.

Zusammenfassung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass das Vermögen der WeserSolar GmbH & Co. KG geschützt bleibt und der weitere Verlauf des Verfahrens unter der Kontrolle eines neutralen Insolvenzverwalters stattfindet. Gläubiger und Schuldner werden auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Studio PAV Europe GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Friman Bedachungen GmbH & Co. KG angeordnet