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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Orbis Naturana GmbH Möbelbau eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Rosenheim, Aktenzeichen: 601 IN 462/24

Am 23. Dezember 2024 um 08:40 Uhr hat das Amtsgericht Rosenheim im Rahmen des Insolvenzantrags der Orbis Naturana GmbH Möbelbau, mit Sitz in der Kolpingstraße 23, 83308 Trostberg, Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Bernhard Karl-Heinz Paetzelt vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 5559 eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurde Rechtsanwältin Claudia Heppekausen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre Kanzlei ist erreichbar unter:

  • Adresse: Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
  • Telefon: +49(8031)233890
  • Telefax: +49(8031)13892
  • E-Mail: kanzlei@kiesl.de

Die Anordnung erfolgt gemäß § 21 InsO und zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Einziehung von Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  3. Zwangsvollstreckung untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, gegen die Schuldnerin sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Orbis Naturana GmbH Möbelbau zu sichern und eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zudem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und die weitere wirtschaftliche Perspektive des Unternehmens bewerten.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Beschwerde einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt werden. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Orbis Naturana GmbH Möbelbau sein. Rechtsanwältin Claudia Heppekausen wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und beurteilen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine Liquidation erforderlich wird.

Die Entwicklungen des Verfahrens werden von Gläubigern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern gleichermaßen aufmerksam verfolgt, da sie weitreichende Auswirkungen auf die weitere Zukunft des Unternehmens haben könnten.

Amtsgericht Rosenheim, 23.12.2024

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