Aktenzeichen: 10 IN 264/24
Das Amtsgericht Detmold hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Friman Bedachungen GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 5693, am 23. Dezember 2024 um 15:29 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Drosselweg 8, 32816 Schieder-Schwalenberg. Sie wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Friman Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9078. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Herr Juri Friman.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn, bestellt. Künftig bedürfen alle Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.
Weiterhin wurde den Schuldnern der Friman Bedachungen GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, bestehende Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, künftige Leistungen nur noch im Rahmen der Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hintergrund und weitere Schritte
Der Beschluss des Amtsgerichts Detmold dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger zu sichern und die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu prüfen. Eine Einsichtnahme des vollständigen Beschlusses ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts möglich.
Zusammenfassung
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wurde ein entscheidender Schritt eingeleitet, um die finanzielle Lage der Friman Bedachungen GmbH & Co. KG zu stabilisieren und mögliche Gläubigerinteressen zu wahren. Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt übernimmt bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung die Verantwortung für die Vermögensverwaltung und die Sicherung der Ansprüche der Gläubiger.