Aktenzeichen: 56 IN 380/24
Das Amtsgericht Flensburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG, ansässig in Fördepromenade 14, 24944 Flensburg, am 27. Dezember 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRA 9390 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bauplan Nord Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Deren Geschäftsführer ist Torsten Koch.
Die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte dtl DanTaxLegal Berufsausübungsgesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH, ansässig in Am Oxer 7, 24955 Harrislee.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon: 040 432080-0 und Telefax: 040 432080-400.
Verfügungsbeschränkungen und Sicherungsmaßnahmen
Im Sinne des § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin folgendes angeordnet:
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und eine entsprechende Erklärung enthalten. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Zusammenfassung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG wurden Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Ansprüche der Gläubiger zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Arno Doebert übernimmt bis zur weiteren Entscheidung die Kontrolle über das Vermögen und die Einziehung von Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Flensburg eingesehen werden.