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Studio PAV Europe GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1500 IN 12148/24

Am 23. Dezember 2024 hat das Amtsgericht München die mit § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordneten Sicherungsmaßnahmen im laufenden Verfahren der Studio PAV Europe GmbH aufgehoben. Das Unternehmen mit Sitz in der Schillerstraße 40 B, 80336 München, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 295351 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer vertreten.

Hintergrund des Verfahrens

Die Studio PAV Europe GmbH hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Ziel solcher Verfahren ist es, die finanzielle Situation eines Unternehmens zu klären und entweder eine Restrukturierung einzuleiten oder eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.

Im Zuge des Verfahrens wurden zuvor Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun durch den Beschluss des Insolvenzgerichts aufgehoben.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist ein bedeutender Schritt im Verfahren und deutet darauf hin, dass die finanziellen und organisatorischen Grundlagen der Studio PAV Europe GmbH überprüft wurden. Es könnte darauf hinweisen, dass keine unmittelbare Gefahr mehr besteht, dass das Unternehmensvermögen geschädigt wird, oder dass die bisherigen Maßnahmen nicht länger erforderlich sind.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen aus der Krise geführt ist. Die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob es zu einer Liquidation kommt.

Beteiligte im Verfahren

Die Studio PAV Europe GmbH wird in diesem Verfahren durch ihre Verfahrensbevollmächtigte, Rechtsanwältin Viviane Spethmann, vertreten. Ihre Kanzlei hat ihren Sitz in der Straßenbahnring 13, 20251 Hamburg.

Ausblick

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte den Handlungsspielraum der Studio PAV Europe GmbH erweitern, bleibt aber ein Zwischenschritt in einem nach wie vor laufenden Insolvenzverfahren. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen, da sie direkten Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung oder Abwicklung des Unternehmens hat.

Amtsgericht München, 23.12.2024

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