Aktenzeichen: 36g IN 7849/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren der Goldmarie Finanzen GmbH, ansässig in der Anklamer Straße 38, 10115 Berlin, mit Beschluss vom 23. Dezember 2024 die zuvor am 22. November 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Goldmarie Finanzen GmbH, deren Geschäftsbereich in der Softwareentwicklung liegt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 233893 eingetragen. Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Dr. Caroline Löbhard und Dr. Jennifer Rasch.
Bedeutung des Beschlusses
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfällt die vorläufige Kontrolle und Einschränkung der Verfügungsgewalt über das Vermögen der Schuldnerin, die ursprünglich im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens eingeführt worden waren. Dies könnte darauf hindeuten, dass entweder keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oder eine neue Sachlage eingetreten ist, die eine Fortführung der Sicherungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich macht.
Zusammenfassung
Die Goldmarie Finanzen GmbH hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen wichtigen Schritt zur Klärung ihrer finanziellen und rechtlichen Situation erreicht. Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg bringt Erleichterungen für die Schuldnerin und könnte Raum für weitere Verhandlungen oder Maßnahmen zur Restrukturierung eröffnen. Weitere Details können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.