Amtsgericht Rosenheim, Aktenzeichen: 610 IN 445/24
Am 23. Dezember 2024, um 12:05 Uhr, hat das Amtsgericht Rosenheim im Rahmen des Insolvenzantrags der Killermann & Eberl Gastronomie GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Das Unternehmen, das seinen Sitz in der Aschauer Straße 12, 83233 Bernau hat, wird von Geschäftsführer Matthias Eberl vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 30801 eingetragen.
Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Lutz bestellt, die ihre Kanzlei in der Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, betreibt. Sie ist erreichbar unter:
- Telefon: +49(8031)36770
- Telefax: +49(8031)367736
- E-Mail: kanzlei@inso-ro.de
Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Maßnahme, um sicherzustellen, dass Forderungen ausschließlich unter Aufsicht der Verwalterin eingezogen werden können.
Bedeutung der Maßnahmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die Geschäftsführung der Killermann & Eberl Gastronomie GmbH zwar weiterhin formal im Amt bleibt, jedoch keine finanziellen Entscheidungen ohne die Zustimmung der Insolvenzverwalterin treffen kann. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Für die Gläubiger bedeutet dies, dass Zahlungen oder Forderungsabwicklungen nur noch unter Berücksichtigung der Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen dürfen. Gleichzeitig wird verhindert, dass das Vermögen der Schuldnerin unkontrolliert abfließt.
Möglichkeiten zur Beschwerde
Gegen diesen Beschluss können betroffene Parteien innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht verkündet wurde – mit der Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf der Seite der Insolvenzbekanntmachungen (§ 9 InsO).
Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist auch eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen, wie eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt.
Ausblick und weitere Schritte
Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Killermann & Eberl Gastronomie GmbH sein. Rechtsanwältin Kathrin Lutz wird eine umfassende Prüfung der finanziellen und operativen Situation des Unternehmens vornehmen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Insolvenz eröffnet und das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nicht nur die Gläubiger betreffen, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens haben.
Amtsgericht Rosenheim, 23.12.2024